Топик: Die Bundesregierung. Der Bundeskanzler
Топик: Die Bundesregierung. Der Bundeskanzler
Die Bundesregierung setzt sich aus dem
Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen. Die Bundesminister werden
aufVorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und
entlassen. Der Kanzler und die auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten
ernannten Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme einen Amtseid vor
dem Bundestag (Art. 64 Abs. 2 GG). Die enge Bindung der Regierung an das
Parlamen zeigt sich auch darin, daß das Amt des Bundeskanzlers und damit
auch das Amt derubrigen Regierungsmitglieder in jedem Fall mit dem
Zusammentritt eines neuen Bundestages endet (Art. 69 GG).
Nach dem System des Grundgesetzes muß
auf jeden Fall ein „Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen Minister zu
entlassen für den Bundespräsidenten bindend sein; denn der Kanzler
kann verständlicherweise nicht gezwungen sein, einen Minister, dessen
Politik er nicht verantworten kann und will, gegen seinen Willen im Kabinett zu
behalten. Das Amt eines Ministers endet außer durch seine Entlassung auch
in jedem Fall, in dem sich das Amt des Bundeskanzlers erledigt (Art. 69 Abs. 2
GG). Ein Minister kann jederzeit auch von sich aus zurücktreten, d.h.
seine Entlassung verlangen.
Die Zahl der Bundesminister und der Umfang
ihrer Geschäftsbereiche ist nicht von der Verfassung vorgegeben, sondem
wird durch den Bundeskanzler aufgrund seines Kabinettsbildungsrechts (Art. 64
Abs. 1 GG) je nach den Bedürfnissen bestimmt.
Die vom Kanzler gegebenen Richtlinien sind
von jedem Minister einzuhalten und zu verwirklichen. Der Bundeskanzler kann die
Einhaltung seiner Richtlinien durchsetzen, äußerstenfalls indem
erdem Bundespräsidenten die Entlassung eines nicht kooperationsbereiten
Bundesministers vorschlagt. Richtlinien der Politik können auch durch
Beschluß der Regierung weder aufgestellt noch geändert werden.
Für sie ist allein der Bundeskanzler zuständig.
Innerhalb der Richtlinien des Kanzlers
werden die Geschäfte der Bundesregierung nach dem Ressortprinzip
geführt, d.h. jeder Bundesminister führt seinen Geschäftsbereich
selbständig und unter eigener Verantwortung dürch, nicht aber
dürch Gesamtentscheidung des Kabinetts, also nicht durch kollegiale
Beschlüsse. Das Kollegialprinzip findet Anwendung, wenn in
ressortübergreifenden Fragen Meinungsverschiedenheiten zwischen den
Bundesministern bestehen. Über solche Meinungsverschiedenheiten
entscheidet die Bundesregierung als Kollegium (Art. 65 Satz 3 GG).
Th. Maunz, R. Zippelius „Deutsches
Staatsrecht", München 1991
Vokabeln
1. Bundeskanzler m -s, - - федеральный канцлер
den Bundeskanzler ernennen - назначить,
abberufen - отозвать; wählen - избрать
2. Richtlinie f -, -n - основное направление (der Politk)
die Richtlinie einhalten - придерживаться, verwirklichen
- осуществлять
3. Beratung f - совещание, обсуждение; консультация
zur Beratung vorlegen - представить на обсуждение;
beraten (über, Akk) - обсуждать что-л.
4. Nachfolger m -s, - - преемник
5. Bundesminister m -s, - - федеральный министр, министр федерального
правительства;
einen Bundesminister ernennen - назначить;
abberufen -сместить
6. anerkennen vt - признать (die
Wahl)
7. einschränken vt - ограничить
(Verantwortlichkeit)
8. Rücktritt m - отставка
zurücktreten vi (s) - уйти в отставку
9. Ergebnis n -ses, -se - результат sich ergeben -
следовать, вытекать из ч-л
10. erfolgen vi (s) - происходить, осуществляться,
производиться (die Ernennung des Beratungen)
11. aufhören vi - прекращаться (die
Legislaturperiode)
vgl. einstellen - прекращать
(Beratungen)
12. Antrag m -(e) s, Anträge - предложение; заявление;
требование
beantragen vt - внести предложение; выдвинуть требование
Texterläuterungen
1. indem cj- тем, что; таким образом, что /союз
предложения образа действия
2. zumal cj- тем более, что /союз предложения причины
Ab- und Neuwahl = Abwahl und Neuwahl
Übungen zum Text
ÜBUNG 1. Beantworten Sie die folgenden
Fragen!
1. Von wem wird der Bundeskanzler
gewählt?
2. Nach welchem Wahlverfahren erfolgt
die Wahl des Bundeskanzlers?
3. Woran ist der Bundespräsident
bei dem Vorschlag des Bundeskanzlers gebunden?
4. Unter welchen Umständen kann
der Bundespräsident den Bundestag auflösen?
5. Worin zeigt sich die
Abhängigkeit der Bundesminister von dem Bundeskanzler?
6. Was verstehen Sie unter dem „konstruktiven
Mißtrauensvotum"?
7. Wie sind in den Nachkriegsjahren die
Abhängigkeit und Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers von dem Bundestag
eingeschränkt worden?
ÜBUNG 2. Übersetzen Sie den Text 1
schrifllich!
ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden
Wortgruppen. Bilden Sie Sätze.
die Richtlinien der Politik bestimmen; zur
Beratung vorlegen; an das komplizierte Wahlverfahren gebunden sein; durch den
Bundespräsidenten erfolgen; die erforderliche Mehrheit erreichen; die
Verantwortlichkeit einschränken; den Minister im Kabinett behalten; der
Minister tritt zurück / ist zurückgetreten; Anwendung finden;
Meinungsverschiedenheiten bestehen / haben bestanden; über die Entlassung
eines Ministers entscheiden; den Nachfolger wählen; die Regierung bilden;
das Vertrauen aussprechen; das Mißtrauensvotum ablehnen; den Entwurf des
Haushaltsplanes erarbeiten; den Haushaltsentwurfverabschieden (die Regierung);
den Etat (den Haushalt, das Budget) in alien Einzelheiten prüfen (der
Haushaltsausschuß); sich an das Haushaltgesetz halten
ÜBUNG 4. Übersetzen Sie die
folgenden Wortgruppen. Prüfen Sie Ihre Kenntnisse.
определять основные направления политики; представить
для обсуждения; быть связанным сложной процедурой выборов; осуществляться
федеральным президентом; набрать необходимое большинство; ограничить ответственность;
сохранить министра в составе правительства; министр уходит /.. .ушел в
отставку; находить применение; разногласия в мнениях существуют / существовали;
принимать решение об освобождении министра от должности; выбрать преемника,
образовать правительство; выразить доверие; отклонить вотум недоверия;
разработать проект бюджета; принять проект бюджета, бюджет; во всех
подробностях проверить бюджет/бюджетная комиссия/, придерживаться закона о
бюджете.
ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die
folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung3!
1. Hinzu kommt, daß... - К этому добавляется то,
что...
2. Daraus ergibt sich, daß... - Отсюда следует,
что...
3. Der Kanzler ist dafür verantwortlich, daß...
- Канцлер отвечает за то, чтобы...
GRAMMATIK. ÜBERSETZUNGSREGELN
Образование и перевод пассива (Passiv)
а) Пассив образуется из глагола werden в
соответствующем времени и причастия II спрягаемого глагола. Пассив переводится:
1) глаголами на „ся":
Die Abgeordneten werden gewählt. - Депутаты
избираются.
2) глаголом „быть" + причастие II обычно переходных
глаголов:
Das Gesetz wurde verkündet. - Закон был
обнародован.
3) глаголом в действительном залоге: Durch den Kanzler
wurden zwei Minister entlassen. - Канцлер сместил двух министров.
4) группой слов:
In der Sitzung wurde über jeden Antrag einzeln
abgestimmt. - На заседании проводилось голосование по каждому предложению
отдельно.
б) Сочетание глагола sein + Partizip II выражает состояние
предмета, наступившее в результате закончившегося действия.
Im Bundesrat sind prominente Politiker vertreten. - В
бундесрате представлены видные политические деятели.
ÜBUNG. Übersetten Sie die
folgenden Sätze.
a) 1. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag
auf vier Jahre gewählt. 2. Vom Kandidaten muß die erforderliche
Mehrheit erreicht werden. 3. Im Grundgesetz sind Abhängigkeit und
Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers stark eingeschränkt worden. 4. Die
Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und entlassen.
5. In der Tagung wurde über den Bundeshaushalt beschlossen. 6. Die
Tätigkeit des Bundesrates wird von der jeweiligen parteipolitischen
Konstellation in den Ländern geprägt. 7. Der Bundestagspräsident
wird von der stärksten Fraktion im Bundestag vorgeschlagen. 8. Der Bundestag
wird vom Bundestagspräsidenten geleitet. 9. Alle bedeutenden
Entscheidungen werden zunächst in den Ausschüssen beraten.
b) 1. Der Kanzler ist an das Ergebnis der
Bundestagswahlen gebunden. 2. Eine Abberufung des Bundeskanzlers durch
Mißtrauenserklärung ist so gut wie ausgeschlossen. 3. Ihre Aufgaben
und Befugnisse sind durch das Grundgesetz selbst festgelegt. 4. Der
Gesetzentwurf muß, urn geltendes Recht zu werden, vom Bundestag
angenommen sein. 5. Der Richtenvahlausschuß ist zur Hälfte mit vom
Bundestag gewählten Mitgliedern besetzt. 6. Das Auflösungsrecht des
Präsidenten ist auf einige Fälle begrenzt. 7. Die Verteilung der
Kompetenzen zwischen Bund und Ländem ist im Grundgesetz ausführlich
geregelt.
Трансформации при переводе (Umformung der Satze)
Перевод с одного языка на другой невозможен без
лексических и грамматических преобразований, которые в основном обусловлены
различиями в структуре этих языков. Так, одному слову в немецком языке может
соответствовать группа слов в русском языке, например, entscheiden - принимать
решение, и, наоборот, словосочетанию в немецком языке может соответствовать
одно слово в русском языке, например, zum Ausdruck kommen - выражаться.
Различным бывает также объем значения слова и его сочетаемость в разных
языках. Состав и употребительность грамматических категорий в различных языках
также различны. Поэтому при переводе часто приходится прибегать к перестройке
структуры предложения, добавлению или опусканию слов и к другим приемам
перевода.
Наиболее распространенным приемом перевода являются
замены:
1) замена слова группой слов и наоборот:
zur Anwendung kommen - применяться
2) замена одной части речи другой:
erhöhte Risiken - возрастание риска
3) замена пассивной конструкции активной и наоборот:
Dabei wird davon ausgegangen, daß... - При этом
исходят из того, что...
Иногда приходится прибегать и к полной перестройке
структуры предложения:
Der Wechsel ist fällig. - Наступил срок уплаты по
векселю.
ÜBUNG. Übersetzen Sie die
folgenden Sätze.
1. Der Bundestag hat weitreichende
Mitwirkungsrechte bei der Bestellung der Bundesorgane. 2. Dem Bundestag obliegt
es, den Verteidigungsfall festzustellen. 3. Der Richtenvahlausschuß ist
zur Hälfte mit vom Bundestag gewählten Mitgliedem besetzt. 4. Es kann
vorkommen, daß der Bundestag einem Kanzler das erbetene Vertrauen nicht
ausspricht. 5. Eine Ab- und Neuwahl des Bundespräsidenten ist auf grund
des Selbstorganisationsrechts des Bundestages zulässig. 6. Die Bildung
anderer Ausschüsse steht im Ermessen des Bundestages. 7. Ein Abgeordneter
darf wegen seiner Abstimmung und Außerung im Bundestag nicht gerichtlich
oder dienstlich verfblgt werden.
Список литературы
Для подготовки данной работы были использованы материалы
с сайта http://www.zakroma.ru/